Die Fraktion der Grünen Hörstel hatte die Anlieger der Harkenbergstr./Golgatha zu einer Anliegerversammlung eingeladen. Die Grünen sehen durch die Umwidmung der Harkenbergstraße als Fahrradstraße vielfältige Chancen sowohl für die Fahrradmobilität als auch für die Anlieger. Der Einladung folgte der größte Teil der Anlieger gerne, da sie schon seit Jahren den Durchgangsverkehr in der Straße beklagen. „Seit die Millionenbrücke wieder für den Verkehr freigegeben ist, hat der Verkehr hier wieder deutlich zugenommen und die Autos fahren deutlich höher als erlaubt“ beklagt ein Anlieger und verweist auf die Gefahr besonders für die Kinder aus den Flüchtlingsunterkünften. Durch die bauliche Umgestaltung im Bereich der Millionenbrücke kann die Ausweisung der gesamten Harkenbergstraße als Fahrradstraße eine sinnvolle Ergänzung des Radwegenetzes sein. Für den Stadtteil Riesenbeck würde damit eine durchgängige Radwegverbindung an den Stadtteil Hörstel mit dem Bahnhof und insbesondere für Schüler und Schülerinnen der Gesamtschule Hörstel ein sicherer Verkehrsweg geschaffen. Diese nutzen schon jetzt in hohem Maße die Harkenbergstraße mit dem Fahrrad für ihren Schulweg. Eine Ausweisung als 30 kmh Zone sehen die Anlieger ohnehin wegen der neueingerichteten Kindergartengruppe im ehemaligen Haus der Weißen Väter für notwendig.
Auch der Zusatz als Bereich für „Anlieger frei“ wurde sehr begrüßt, denn: „für die Autofahrer sollte es kein Problem sein, bis zum Kreisverkehr zu fahren“ sind die Anlieger sich einig.
Die Fraktion der Grünen sehen sich durch die vielen Rückmeldungen in ihrer Absicht bestätigt. „Wir werden eine Fahrradstraße beantragen, um so die Harkenbergstraße zu entlasten und den Radverkehr in Hörstel nachhaltig zu fördern und sicher zu gestalten“, so die Fraktionsvorsitzende, Elisabeth Graw.
Was genau ist eine Fahrradstraße?
Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So ist definiert, was eine Fahrradstraße nach StVO ausmacht.
In der Regel bezieht sich die Bezeichnung dann auch nur auf die Fahrbahn dieser Straße und nicht auf die Fußwege. Jedoch ist hier auch die gesamte Fahrbahn einbezogen. Somit unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen und oft auch eine spezielle Bauweise – wie Bordsteine, Grünstreifen oder farbigen Belag bzw. Steine – von der Fahrbahn abgegrenzt ist.
Eine Fahrradstraße kann, muss aber nicht, Teil einer Radverkehrsanlage sein. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so auch zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. Oft werden diese nicht speziell angelegt, sondern durch Umwidmung einer Straße als Fahrradstraße ausgewiesen
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