Anträge zum Haushalt 2021



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ostholthoff!

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt nachfolgende Anträge:

Tourismuskonzept Torfmoorsee

Die Verwaltung wird beauftragt ein touristisches Konzept für den Torfmoorsee zu erarbeiten.

Begründung:
Im Januar 2015 stellten die Grünen den Antrag, dass die Verwaltung mit der Erstellung eines Tourismuskonzeptes für die Stadt Hörstel beauftragt wird, hierzu eine Aufgabenstellung formuliert, mit geeigneten Planungsbüros Kontakt aufnimmt und von diesen Angebote für die Erstellung des Konzeptes einholt. Das Ergebnis dieser vorbereitenden Arbeiten sollte dem
Rat vorgestellt werden, der dann über das weitere Vorgehen entscheiden sollte. Mit Blick auf den Torfmoorsee sollten Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Torfmoorsees als Naherholungsgebiet geprüft werden. Mittlerweile hat sich die Gastronomie weiterentwickelt, wird gut von der Bevölkerung angenommen als attraktives Ganzjahresfreizeitziel. Allerdings liegt bisher insbesondere bezogen auf die Gastronomie kein schlüssiges Konzept vor. Anliegen muss sein, den naturnahen Charakter des Torfmoorsees zu erhalten und mit dem Freizeit- und gastronomischen Angebot in Einklang zu bringen.

Antrag auf Reduzierung des Haushaltsansatzes für den Ausbau von Wirtschaftswegen für das Jahr 2021


Der Haushaltsansatz 2021 für den Ausbau von Wirtschaftswegen wird von 200.000 € auf 50.000 € gekürzt.

Begründung:
Für das Haushaltsjahr 2020 waren 200.000 € für den Ausbau von Wirtschaftswegen veranschlagt. Hiervon sind 50.000 € für das Ländliche Wegenetzkonzept benötigt worden. Mit der Ermächtigungsübertragung werden 150.000 € in das Jahr 2021 übertragen. Hinzu kommen weitere 200.000 € für das Jahr 2021, so dass insgesamt 350.000 € für den Ausbau von Wirtschaftswegen zur Verfügung stehen. Konkrete Ausbaumaßnahmen hat der Rat noch nicht beschlossen. Ob deren Kosten für die Stadt Hörstel durch Fördermittel gesenkt werden können, ist ebenfalls unklar. Trotz der beantragten Reduzierung um 150.000 € stehen dann 200.000 € im Jahr 2021 zur Verfügung.
Der Betrag von 150.000 € kann z.B. in die Finanzierung der notwendigen und noch zu beschließenden Erweiterung der St. Ludgerus Grundschule Hörstel eingehen.

Ganzjährige Parkgebühren am Torfmoorsee

Die Verwaltung der Stadt Hörstel veranlasst, die Parkscheinautomaten im Erholungsgebiet Torfmoorsee zum 01.11.2021 nicht abzubauen, um so im Zuge der Parkraumbewirtschaftung ein ganzjähriges Entrichten von Parkgebühren zu realisieren.

Begründung:
Das Naherholungsgebiet Torfmoorsee erfreut sich auch in den Wintermonaten sowohl wochentags als auch an Wochenenden einer großen Beliebtheit bei Besucherinnen und Besuchern. Von daher erscheint es angebracht, ganzjährig Parkgebühren in bisher moderater Höhe einzufordern. Dies führt zu einer Einnahmensteigerung für die Stadt und vermeidet Montagekosten der Parkscheinautomaten.

E-Mobilität stärken – Ladeinfrastruktur vor Ort erweitern

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung von Straßenlaternen im Stadtgebiet als LadeLaternen zu prüfen. In einem weiteren Schritt soll das Ergebnis dem Rat vorgestellt werden, der dann gegebenenfalls über konkrete Umsetzungsmaßnahmen entscheiden kann.

Begründung:
Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen Maßnahmen den Ausbau der E-Mobilität. Voraussetzung für das angestrebte Ziel ist der Ausbau einer entsprechenden Ladekapazität vor Ort. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, haben einige Kommunen bereits damit begonnen, Straßenlaternen auch zur E-Ladung umzurüsten. Dabei werden Ladeboxen an bestehende Straßenlaternen montiert, um den vorhandenen Zugang zum Niederspannungsnetz für die Ladefunktion zu nutzen. Da diese Einrichtung auf eine bestehende Infrastruktur aufbaut, können Kosten (ca. die Hälfte eines herkömmlichen Ladepunktes) und wertvoller öffentlicher Raum eingespart werden. Die Einbindung unseres Stadtwerkes SWTL sowie der städtischen Klimaschutzbeauftragten auch hinsichtlich entsprechender Förderprogramme ist für das Projekt folgerichtig.

Fuß- und Radverkehrsförderung in Hörstel

Die Stadt Hörstel beantragt die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS-NRW)

Begründung:
Die Stadt Hörstel soll sich noch intensiver als Lebens- und Bewegungsraum für alle Bürgerinnen und Bürger entwickeln. Dazu gehört auch die Verknüpfung mit wichtigen gesellschaftlichen Zielen z.B. im Klima- und Umweltschutz, Stadtentwicklung und Gesundheitsförderung. Ziel ist die Realisierung von „humanen“ Straßen und Plätzen, die gemeinschaftlich von allen Verkehrsteilnehmer*innen genutzt werden, aber adäquaten Raum für körperliche Bewegung bieten. Eine „gesunde“ Stadt, in der Nahmobilität „Basismobilität“ ist, also ein Großteil der persönlichen Freizeitwege zu Fuß oder mit dem Fahrrad abgewickelt wird. Hierbei geht es u.a. um mehr Lebensqualität, Bewegungsqualität, Partnerschaft der Verkehrsteilnehmer/-
innen, Gewinn für Wirtschaft, Tourismus und Umwelt sowie Verkehrssicherheit.
Wir stellen uns vor, dass eine Mitgliedschaft in der AGFS-NRW und eine Zusammenarbeit konstruktiv von der neuen Klimaschutzmanagerin Frau Lara Brozio begleitet werden kann. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 2.500,00 EUR. Durch die Mitgliedschaft in dieser Arbeitsgemeinschaft stehen zusätzlich zahlreiche, hochrangig fachliche Fachbroschüren, Kampagnen, fachliche Beratung sowie exklusive Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung.

Mitgliedschaft Fachnetzwerk Fördermittelakquise der Kommunalagentur NRW

Die Verwaltung prüft den Beitritt zum Fachnetzwerk Fördermittelakquise

Begründung:
Die Generierung von Fördermitteln für zukünftige Projekte ist ein wichtiger Baustein zu Kostenminimierung und damit Haushaltsverbesserung. Die Übersicht von Fördermöglichkeiten und das Stellen von Förderanträgen ist mit einem hohen personellen und bürokratischen Aufwand verbunden.
„Das Fachnetzwerk Fördermittelakquise FNF der Kommunal Agentur NRW unter-stützt seine derzeit 112 Mitglieder aus Städten, Gemeinden, Kreisen und Kommunalunternehmen, um aus dem immens großen Angebot an Förderhilfen – unter Nutzung der vorhandenen Beratungsangebote in NRW – das passende Förderprogramm zum jeweiligen kommunalen Vorhaben zu finden. Damit werden zusätzliche Finanzquellen erschlossen, die die kommunalen Finanzspielräume erhalten und die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW stärkt.“
Das Fachnetzwerk informiert die Kommune u.a. sobald sich ein neuer Fördertopf auftut. Damit erhält die Kommune direkt einen besseren Überblick über Fördermöglichkeiten und kann umgehend agieren. Auch mit Blick auf unser anstehendes Projekt „Neues Rathaus“ könnten sich hier Perspektiven ergeben. Informationen zu dem Fachnetzwerk Fördermittelakquise NRW sind im Anhang beigefügt.
Kosten:
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt 2261,00 €

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Graw
Fraktionsvorsitzende

Anhang zum Antrag auf Mitgliedschaft im Fachnetzwerk Fördermittelakquise der Kommunalagentur NRW:

Informationen zum Fachnetzwerk Fördermittelakquise NRW
Das Fachnetzwerk Fördermittelakquise der Kommunal Agentur NRW empfiehlt für Mitgliedskommunen aus dem immens großen Angebot an Fördermitteln und Fördertöpfen – unter Nutzung der vorhandenen Beratungsangebote in NRW – das passende Förderprogramm zum jeweiligen kommunalen Vorhaben. Damit werden zusätzliche Finanzquellen erschlossen, die die kommunalen Haushalte entlasten und die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW stärken.
Darüber hinaus bietet das Fachnetzwerk Schulungen für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Rahmen von 2-mal im Jahr stattfindenden Netzwerkveranstaltungen. Mitgliedskommunen im Fachnetzwerk Fördermittelakquise haben eine Beratungsvereinbarung mit der Kommunal Agentur NRW abgeschlossen. Die Leistungen der Kommunal Agentur NRW im Fachnetzwerk Fördermittelakquise:

  • Unterstützung bei der Strategieentwicklung
  • Identifizierung geeigneter Fördermittel für ein konkretes Projekt
  • Unterstützung bei der Projektkonzeption
  • Unterstützung erste/grobe Zeit-/Maßnahmenplanung, Hilfe bei der Strukturierung der Projektschritte
  • Unterstützung bei Gesprächen mit Behörden (Vorgespräch z.B. Fördermittelgeber und Fachdienststellen), beschränkt auf 2 Termine pro Jahr
  • Technische Abgrenzung innerhalb eines Projektes zu verschiedenen
    Förderbereichen (z.B. Fassade, Beleuchtung, Heizung)
  • Hilfe bei der Prüfung interkommunaler Kooperationen (z.B. gemeinsame Konzepte)
  • Ergebnisdarstellung in kommunalen Gremien (ein Termin pro Jahr)
  • Errichtung, Ausgestaltung, Fortentwicklung und Moderation eines Netzwerks zu Förderhilfen mit dem Fokus Kommunen
  • Netzwerkveranstaltungen an denen alle Netzwerkmitglieder teilnehmen können (zwei Meetings pro Jahr)
  • Einbringung von externem Know-how in die Veranstaltungen
  • Vermittlung von kommunalen Ansprechpartnern zur gegenseitigen Unterstützung (Best-Practice-Vermittlung)

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